Auf dem Bild ist ein Glas zu sehen mit blauer „Halal“-Beschriftung

Halāl & ohne Alkohol: Alternativen in Zeiten von Ramadan

Während Ramadan, der immer im neunten Monat des islamischen Kalenders stattfindet, fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Eine Zeit des Gebetes, der Besinnung und der Gemeinschaft. Nach Sonnenuntergang versammeln sich Gläubige zu Gebeten und zu gemeinsamen Mahlzeiten in Moscheen oder bei Freunden und Familie zuhause. So der jahrhundertealte Brauch. Aus dem Plan wird dieses Jahr wieder nichts. Die Covid-19-Beschränkungen erlauben das nicht, zum zweiten Mal in Folge. Die Moscheen sind zu, Freunde und Familien können sich nicht zum Abendessen (Iftar) treffen, um das Fasten am Ende des Tages zu brechen. 

Während viele Menschen in Coronazeiten verstärkt dem Alkohol frönen, ist dies gläubigen Muslimen untersagt. Egal ob Ramadan oder nicht. Im Islam gilt: Alkohol ist nicht halāl.

Halāl - was bedeutet das?

Halāl ist ein arabisches Wort, übersetzt etwa »erlaubt« und »zulässig«. Nach islamischem Recht bezeichnet es alle Dinge und Handlungen, die korrekt, in Ordnung, zulässig sind. Alle menschlichen Handlungen werden in Kategorien unterteilt. Es gibt Handlungen, die verboten sind (haram), andere sind Pflicht (fard), manche sind verpönt oder unerwünscht (makruh), nicht ausdrücklich verboten, jedoch aber nicht empfohlen. Also nicht einfach, wenn man in der Materie nicht richtig drin ist.

Fakt ist: Alkohol ist nicht halāl. Wie übrigens auch das Essen von Schweinefleisch, inklusive Nebenprodukte. Aber insbesondere der Genuss von berauschenden Mittel, und damit alles, was Alkohol enthält. Nur als Medizin ist Alkohol erlaubt - wenn kein gleichwertiges alkoholfreies Pendant zur Verfügung steht. Wenn nun aber das Alkoholverbot in erster Linie dazu diente, Rauschzustände zu vermeiden, könnte man entalkoholisierte Getränke großzügig im Einklang mit Halāl-Richtlinien interpretieren. Aufpassen: Beim Entalkoholisieren bleibt ein Rest an Alkohol. Und es war ja mal Alkohol drin.

Besonders heikel ist das Thema versteckter Alkohol. Wie bei Essig zum Beispiel. Der wird aus Alkohol gewonnen. Generell stellt Essig kein Problem dar, da das Ziel die Gewinnung von Essig ist und nicht die Herstellung von Alkohol. Allerdings lässt sich nicht ausschließen, dass auch im Essig ein gewisser Restalkoholgehalt verbleibt. Bei Essig, wie auch bei alkoholfreiem Wein - der Restalkohol darf rechtlich bis zu 0,5 % betragen. Aber nicht nach islamischem Recht. Da gilt: Nicht Halāl. 

Diese Alternativen sind 100 % halāl

Die Auswahl an alkoholfreien Alternativen ist mittlerweile gigantisch. Eigentlich kaum eine Alkoholika, die es nicht auch als alkoholfreie Version gäbe. Alkoholfreier Wein und Bier ohne Umdrehungen. Neuerdings alkoholfreie Alternativen zu Gin, Rum, Whiskey, Vermouth. Bleibt ein Wermutstropfen: Meist enthalten die sogenannten Alkoholfreien bis zu 0,5 % Alkohol. Aber doch nicht immer. Es gibt sie also, die 0,0 % Lösungen Biere ganz ohne Alkohol, sogar schäumende Getränke, die den Vergleich mit Sekt nicht scheuen müssen. 

Das ersetzt zwar keine persönlichen Kontakte, kann aber die Zeit bis zum Post-Corona-Normal-Zustand überbrücken oder zumindest der Langeweile etwas den Wind aus den Segeln nehmen. Stoßen wir an, alkoholfrei, auf Ramadan und auf die Zeit nach Corona. Dass wir uns bald wieder treffen, mit Freunden, Familie, mit Glaubensbrüdern und Gemeindeschwestern,...

Derzeit bieten wir eine kleine, aber feine Auswahl an alkoholfreien Alternativen, welche Halāl-Standards erfüllen, also 0,0 % Alkohol enthalten. Schaut rein!